Direkt zum Seiteninhalt

Jahresabschlüsse - Gemeinde Pegestorf

Menü überspringen
Beschluss über die Jahresrechnung 2018
 
sowie Entlastung der Bürgermeisterin
 
 
Der Rat der Gemeinde Pegestorf hat in seiner Sitzung am 08. April 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
 
„Gemäß § 129 Abs.1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird hiermit der Jahresabschluss der Gemeinde Pegestorf für das Haushaltsjahr 2018 mit einer Bilanzsumme von 741.285,83 Euro, einem Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung in Höhe von 12.802,19 Euro und einem Jahresergebnis in der Finanzrechnung in Höhe von 123.255,85 Euro beschlossen.
 
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
 
Der im Jahresabschluss 2018 festgestellte Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 12.811,19 Euro dient zur Deckung des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 9,00 Euro und wird in Höhe von 12.802,19 Euro der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.“
 
Der Jahresabschluss 2018 liegt in der Zeit vom 12. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 im Gemeindebüro, Hauptstr. 49, 37619 Pegestorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
 
 
Pegestorf, den 15. April 2025
In Vertretung
 
gez. Hamm
Bürgermeister

Beschluss über die Jahresrechnung 2019
 
sowie Entlastung der Bürgermeisterin
 
 
Der Rat der Gemeinde Pegestorf hat in seiner Sitzung am 08. April 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
 
„Gemäß § 129 Abs.1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird hiermit der Jahresabschluss der Gemeinde Pegestorf für das Haushaltsjahr 2019 mit einer Bilanzsumme von 776.714,92 Euro, einem Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung in Höhe von 10.845,50 Euro und einem Jahresergebnis in der Finanzrechnung in Höhe von 121.407,53 Euro beschlossen.
 
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.
 
Der im Jahresabschluss 2019 festgestellte Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 10.623,24 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 222,26 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.“
 
Der Jahresabschluss 2019 liegt in der Zeit vom 12. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 im Gemeindebüro, Hauptstr. 49, 37619 Pegestorf, während der Dienststunden öffentlich aus.
 
Pegestorf, den 15. April 2025
In Vertretung
 
gez. Hamm
Bürgermeister
Zurück zum Seiteninhalt